Das neue Polizeigesetz schützt Kinder und Frauen nicht vor häuslicher Gewalt

Offener Brief an Innenminister Thomas Strobl

Fast 40 aktive Frauen der Partei DIE LINKE in Baden-Württemberg haben am 13. Juli 2020 einen offenen Brief an Innenminister Thomas Strobl (CDU) versendet. Unter den Unterzeichnerinnen sind Gökay Akbulut (MdB), Heike Hänsel (MdB) und Jessica Tatti (MdB), Sahra Mirow, Landessprecherin und Claudia Haydt, Landesgeschäftsführerin DIE LINKE. Baden-Württemberg. Sie wenden sich mit dem Brief gegen die Instrumentalisierung von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern durch das Innenministerium für die Begründung des neuen Polizeigesetzes. Am Mittwoch, den 15. Juli, ist die erste Lesung des neuen Polizeigesetzes im Stuttgarter Landtag.

Innenminister Strobl hatte bereits im März die geplante Einführung von Bodycams in privaten Wohnräumen mit der Bekämpfung von häuslicher Gewalt gegen Frauen und Kinder begründet.

Sahra Mirow, Landessprecherin DIE LINKE. Baden-Württemberg und Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft Frauen, erklärt dazu:
Das Land Baden-Württemberg hält die Istanbul-Konvention nicht ein. Zwei grün geführte Landesregierungen haben nichts an der unzureichenden Finanzierung von Frauenberatungsstellen und -häusern geändert.
Es ist eine Frechheit, wenn das Innenministerium die Verschärfung des Polizeigesetzes als Beitrag zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt vorstellt und die Landesregierung gleichzeitig die Kommunen bei der Finanzierung von Frauenhilfestrukturen im Regen stehen lässt“.

In dem offenen Brief der Landesarbeitsgemeinschaft Frauen und der Landesfrauenbeauftragte der LINKEN in Baden-Württemberg heißt es zum neuen Polizeigesetz:
In dem geplanten Gesetzesentwurf sind allerdings keine Regelungen zu finden, die gewaltbetroffene Frauen schützen und unterstützen können. Die Begründung des Ministeriums wird damit zu einem leeren Argument gegen Kritiker*innen des Gesetzes, die eine Aushöhlung von Grundrechten fürchten. Wir lassen uns dafür nicht instrumentalisieren“.

Gewaltbetroffenen Frauen werde am besten durch den Ausbau von Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern geholfen. In Baden-Württemberg fehlen laut Istanbul-Konvention über 2.000 Frauenhausplätze. In neun Landkreisen gibt es keine einzige Frauenberatungsstelle. Dabei seien Frauenberatungsstellen und nicht die Polizei die erste Anlaufstelle für Frauen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, heißt es in dem Brief. Die Unterzeichnerinnen fordern daher die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention. Dazu gehöre auch eine gute Zusammenarbeit zwischen Frauenhilfestrukturen und der Polizei. Diese werde aber nicht mit dem Einsatz von Bodycams erreicht, sondern mit entsprechend geschulten Polizistinnen.